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Montag, 21.05.2012
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Unternehmensgründung in den VAE / Dubai

Für eine Unternehmensgründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) kommt es zunächst darauf an, welche Ziele mit der Unternehmensgründung verfolgt werden. Ein Unternehmen in den VAE genießt nicht den Schutz und die Freizügigkeit des europäischen Rechts, so dass eine solche Unternehmensgründung sauber von den deutschen und/oder europäischen Unternehmen abgegrenzt werden muss. Hinzu kommt, dass auch unter steuerlichen Gesichtspunkten eine sehr sorgfältige Vorbereitung und Trennung der unternehmerischen Tätigkeiten notwendig ist, andernfalls das deutsche Finanzamt sehr schnell für sich eine Steuerpflicht in Anspruch nimmt und es dann möglicherweise zur Doppelbesteuerung kommt. Für eine Unternehmensgründung in den VAE sind daher nicht unerhebliche Kosten für spezielle Beratungen einzukalkulieren. Seit 1996 besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den VAE und Deutschland.

Interessant ist eine Unternehmensgründung in Dubai bzw. den VAE, wenn dort auch tatsächlich Geschäfte betrieben werden, indem z.B. der Marktzugang zum Markt der VAE bearbeitet oder von dort aus Waren aus den VAE oder angrenzenden Staaten beschafft werden. Beliebt ist auch die unternehmerische Tätigkeit in den VAE für die Bearbeitung von Marktzugängen in Indien, Pakistan und China.

Grundsätzlich sind drei Arten von Unternehmen in den VAE zu unterscheiden, nämlich

  • Unternehmen in der Freihandelszone
  • Unternehmen in den VAE selbst oder
  • Offshore-Unternehmen.

Für unternehmerische Tätigkeiten in der Freihandelszone der VAE gibt es grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten, nämlich

  • die Gründung einer Zweigniederlassung,
  • die Gründung eines Free Zone Establishments (FZE) oder
  • die Gründung einer Free Zone Company (FZCO).

Die FZE und die FZCO sind juristische Personen mit beschränkter Haftung. Die FZE kann nur mit einem Gesellschafter gegründet werden. Die FZCO kann dagegen durch zwei bis fünf ausländische Gesellschaften gegründet werden.

Ein Unternehmen in den VAE  selbst kann betrieben werden

  • als Zweigstelle eines deutschen Unternehmens oder eines Unternehmens aus einem anderen Land in Europa, oder
  • als LLC, was der Rechtsform einer GmbH entspricht.

Für eine Unternehmensgründung in den VAE mittels der Rechtsform einer LLC bestehen folgende Voraussetzungen:

  • Geschäftsführung durch eine in den VAE ansässige Person,
  • mindestens zwei und höchstens 50 natürliche oder juristische Personen als Gesellschafter,
  • Gesellschaftsanteile mindestens in Höhe von 51 % durch eine in den VAE ansässige natürliche oder juristische Person,
  • Stammkapital mindestens Dhs 150.000, im Emirat Dubai Dhs 300.000,
  • tatsächliche Repräsentanz vor Ort mit mindestens einem Mitarbeiter und
  • Unterhalten eines Bankkontos.