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Für eine Unternehmensgründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)
kommt es zunächst darauf an, welche Ziele mit der Unternehmensgründung verfolgt
werden. Ein Unternehmen in den VAE genießt nicht den Schutz und die Freizügigkeit des
europäischen Rechts, so dass eine solche Unternehmensgründung sauber von den
deutschen und/oder europäischen Unternehmen abgegrenzt werden muss. Hinzu
kommt, dass auch unter steuerlichen Gesichtspunkten eine sehr sorgfältige
Vorbereitung und Trennung der unternehmerischen Tätigkeiten notwendig ist,
andernfalls das deutsche Finanzamt sehr schnell für sich eine Steuerpflicht in
Anspruch nimmt und es dann möglicherweise zur Doppelbesteuerung kommt. Für eine
Unternehmensgründung in den VAE sind daher nicht unerhebliche Kosten für
spezielle Beratungen einzukalkulieren. Seit 1996 besteht ein
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den VAE und Deutschland.
Interessant ist eine Unternehmensgründung in Dubai bzw. den VAE, wenn dort
auch tatsächlich Geschäfte betrieben werden, indem z.B. der Marktzugang zum
Markt der VAE bearbeitet oder von dort aus Waren aus den VAE oder angrenzenden
Staaten beschafft werden. Beliebt ist auch die unternehmerische Tätigkeit in
den VAE für die Bearbeitung von Marktzugängen in Indien, Pakistan und China.
Grundsätzlich sind drei Arten von Unternehmen in den VAE zu unterscheiden,
nämlich
- Unternehmen in der Freihandelszone
- Unternehmen in den VAE selbst oder
- Offshore-Unternehmen.
Für unternehmerische Tätigkeiten in der Freihandelszone der VAE gibt es
grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten, nämlich
- die Gründung einer Zweigniederlassung,
- die Gründung eines Free Zone Establishments (FZE) oder
- die Gründung einer Free Zone Company (FZCO).
Die FZE und die FZCO sind juristische Personen mit beschränkter Haftung. Die
FZE kann nur mit einem Gesellschafter gegründet werden. Die FZCO kann dagegen
durch zwei bis fünf ausländische Gesellschaften gegründet werden. Ein
Unternehmen in den VAE selbst kann betrieben werden
- als Zweigstelle eines deutschen Unternehmens oder eines Unternehmens
aus einem anderen Land in Europa, oder
- als LLC, was der Rechtsform einer GmbH entspricht.
Für eine Unternehmensgründung in den VAE mittels der Rechtsform einer LLC
bestehen folgende Voraussetzungen:
- Geschäftsführung durch eine in den VAE ansässige Person,
- mindestens zwei und höchstens 50 natürliche oder juristische Personen
als Gesellschafter,
- Gesellschaftsanteile mindestens in Höhe von 51 % durch eine in den
VAE ansässige natürliche oder juristische Person,
- Stammkapital mindestens Dhs 150.000, im Emirat Dubai Dhs 300.000,
- tatsächliche Repräsentanz vor Ort mit mindestens einem Mitarbeiter
und
- Unterhalten eines Bankkontos.
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