Gründung von Unternehmen im EU-Ausland
Durch Gründung von Unternehmen im EU-Ausland können auch kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Reduzierung der Konzernsteuerquote erreichen. Besondere Vorteile bieten beigetretene Länder wie Zypern und Malta. Diese Länder können als EU-Steueroasen bezeichnet werden.
Bei der Gründung von Unternehmen im EU-Ausland ist dabei insbesondere das deutsche Außensteuerrecht zu beachten, das
erhebliche Strafsteuern vorsieht, wenn man bei der Konstruktion einer EU-Firmengruppe nicht aufpasst. Allerdings ist sehr fraglich, ob die Strafsteuer im deutschen Außensteuerrecht nicht gegen die
Freizügigkeit in der EU verstößt.
.... mehr | Deutschland: Die GmbH-Reform (MoMiG)
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) sind sehr viele grundlegende Änderungen des GmbH-Rechts verbunden. Die Kenntnisse sind für jedes Unternehmen von entscheidender Bedeutung, weil sich viele grundlegende Änderungen durch die GmbH-Reform ergeben haben, die für für ein mittelständisches Unternehmen genauso bedeutend sind wie für eine große Konzerngruppe. Besuchen Sie unser Seminar zu diesem Thema
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